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Geschichte
Die Wurzeln unserer Bewegung liegen in der Reformationszeit des 16. Jahrhunderts. Neben Martin Luther bemühten auch andere Reformatoren um eine Erneuerung der Kirche. Der radikalen Strömung innerhalb der Reformation ist die Täuferbewegung zuzuschlagen, die harte Verfolgungen durchlitten hatte. Im Jahr 1609 wurde die erste Baptistengemeinde in Amsterdam gegründet. 1834 ließ sich Johann Gerhard Oncken zusammen mit einigen Freunden in Hamburg taufen und gründete die erste Baptistengemeinde in Deutschland. Von hier aus breitete sich der Baptismus in Europa schnell aus. Unsere Gemeinde wurde 1942 in Elmschenhagen gegründet. 1956 wurde das Gemeindezentrum gebaut, welches 2005 um einen Anbau erweitert wurde.
Lehre
Baptisten lehnen eine verbindliche Bekenntnisschrift ab. Was sie aber übereinstimmend lehren, fassen die sogenannten Baptist Principals zusammen:
Die Bibel als Gottes Wort, daher alleinige Regel und Richtschnur für Glauben und Leben.
Die Bibel ist die Richtschnur für den Glauben und das Leben. Jeder Baptist sollte in der Lage sein, die Bibel selbst auszulegen und die erkannten Wahrheiten auf das eigene Leben anzuwenden. Es ist nicht notwendig, dass das Bibelverständnis einzelner Ausleger in Bekenntnisschriften zusammengefasst wird, damit sie den Glaubenden als anzunehmen dargereicht werden.
Die Gemeinde der Gläubigen, daher die Notwendigkeit von Mission und Evangelisation.
Zur Gemeinde gehört nur, wer sich entschieden hat Jesus Christus als Herr und Retter zu vertrauen. Um diese Wahl treffen zu können, ist es notwendig, dass durch die Gemeinde den Menschen die gute Nachricht von Jesus Christus (das Evangelium) weitergegeben wird.
Die Taufe auf das Bekenntnis des Glaubens, daher Verbindung von Taufe und Gemeindemitgliedschaft.
Der biblische Befund lässt nur den Schluss zu, dass Menschen getauft wurden, nachdem sie glaubend wurden und die Taufe für sich selbst wünschten. Deshalb taufen Baptisten nach diesem Vorbild und erkennen auch nur Taufen an, die an mündigen Menschen aufgrund des Bekenntnisses ihres Glaubens an Jesus Christus vollzogen wurden. Eine Glaubens- bzw. Bekenntnistaufe ist erforderlich, um Mitglied der Gemeinde sein zu können.
Das allgemeine Priestertum aller Gläubigen, daher keine Ämterhierarchie (Rangordnung).
Grundsätzlich können alle Gemeindeglieder jede Handlung (auch Taufe und Austeilung des Abendmahls) durchführen. Es gibt keine Aufteilung von Gemeinde in Priester und Laien.
Die Selbständigkeit der Ortsgemeinde, daher kein mit besonderen Befugnissen ausgestatteter organisatorischer Überbau.
Die Ortsgemeinde verwaltet und finanziert sich selbst. Auch Angelegenheiten der Lehre regelt sie für sich selbst. Entscheidungen werden in Gemeindeversammlungen basis-demokratisch gefällt.
Glaubens- und Gewissensfreiheit, daher Trennung von Kirche und Staat.
Gemeinde soll sich aus Angelegenheiten des Staats heraushalten wie auch der Staat den Religionsgemeinschaften die Regelung ihrer Angelegenheiten überlässt. Die Entscheidung nach dem Gewissen was und ob jemand glaubt soll jedem selbst überlassen sein.
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